Die Wasserversorgung Beckum GmbH setzt sich nachdrücklich dafür ein, ihre Website im Einklang mit den Vorgaben des § 11 Abs. 1 sowie § 13 Abs. 3 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LBGG NRW) möglichst barrierefrei zu gestalten.

Digitale Barrierefreiheit ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit, um allen Menschen unabhängig von ihren persönlichen Voraussetzungen einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Angeboten zu gewährleisten.

Geltungsbereich dieser Erklärung

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit bezieht sich auf die folgende Internetpräsenz:
https://www.wasserversorgungbeckum.de/ 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit § 13 Absatz 3 LBGG NRW teilweise vereinbar. Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei.

Die Einschätzung beruht auf einer Bewertung durch eine externe Stelle.

Evaluationsmethoden

Zur Bewertung der Barrierefreiheit wurden im September 2026 alle 64 Seiten der Website nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Fassung 2.2, Konformitätsstufe AA, geprüft.

Eingesetzt wurden:
• eine automatisierte Prüfung mit der Prüfengine axe-core (Version 4.13.0) in einem realen Browser,
• eine ergänzende Messung des Farbkontrasts an 2.066 Textstellen, für die eine automatisierte Bewertung nicht möglich ist,
• manuelle Stichproben in den Bereichen, die einer automatisierten Prüfung grundsätzlich nicht zugänglich sind – darunter die Bedienbarkeit des Cookie-Hinweises mit der Tastatur und die Untertitelung von Videoinhalten.

Gegenstand der Prüfung waren die HTML-Seiten der Website. Nicht geprüft wurden die als Datei bereitgestellten Dokumente, insbesondere PDF-Dateien. Die Inhalte eingebetteter Videoplattformen lassen sich automatisiert nicht auswerten, weil ein Prüfwerkzeug bei einer Einbettung von einer fremden Domain den Player und seine Untertitelspuren nicht einsehen kann; sie wurden von Hand bewertet. Beides ist unter den Einschränkungen aufgeführt.

Ein vollständiger Test nach dem BITV-Prüfverfahren wurde nicht durchgeführt. Eine automatisierte Prüfung kann rund 60 bis 70 Prozent der Anforderungen abdecken; die übrigen Anforderungen wurden stichprobenartig bewertet. Es ist daher nicht auszuschließen, dass weitere, in dieser Erklärung nicht aufgeführte Barrieren bestehen. Hinweise darauf nehmen wir gern entgegen und bearbeiten sie zeitnah.

Einschränkungen in der Barrierefreiheit

Trotz unserer kontinuierlichen Bemühungen um Barrierefreiheit bestehen derzeit noch folgende Einschränkungen:

PDF-Dokumente

Die auf der Website bereitgestellten PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Sie sind unter anderem für Screenreader nicht oder nur eingeschränkt lesbar, weil Struktur, Lesereihenfolge und Textalternativen nicht hinterlegt sind. Eine Überarbeitung der Dokumente ist derzeit nicht terminiert.

Damit Ihnen die Informationen dennoch zugänglich sind: Benötigen Sie den Inhalt eines dieser Dokumente in barrierefreier Form, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Kontaktadresse. Wir stellen Ihnen die Informationen in einer für Sie nutzbaren Form zur Verfügung.

Videoinhalte

Der auf der Seite „Imagefilm" direkt eingebundene Film („(Schüler-)Imagefilm zur Wasserversorgung Beckum GmbH, insbesondere zum Wasserwerk Vohren") verfügt weder über Untertitel noch über eine Audiodeskription. Gehörlosen und schwerhörigen Menschen sind die gesprochenen Inhalte dadurch nicht zugänglich; blinden Menschen fehlt die Beschreibung der gezeigten Bilder. Der Film ist insoweit nicht barrierefrei.

Auf derselben Seite sind fünf weitere Filme über eine externe Videoplattform eingebettet: „Frisches Wasser für eine lebendige Region" sowie die Themenclips „Innovationsorientierung", „Kundennähe", „Regionale Verbundenheit" und „Verantwortung – Wirtschaftlichkeit". Diese Filme verfügen über automatisch erzeugte Untertitel. Solche Untertitel geben Fachbegriffe und Eigennamen häufig fehlerhaft wieder, kennzeichnen keine Sprecher und benennen keine relevanten Geräusche; sie erfüllen die Anforderungen an Untertitel in der Regel nicht. Eine Audiodeskription ist ebenfalls nicht vorhanden. Diese Filme sind insoweit nicht barrierefrei.

Damit Ihnen die Inhalte dennoch zugänglich sind: Die Inhalte unserer Videos stellen wir Ihnen auf Anfrage gern in anderer Form zur Verfügung. Eine Nachrüstung von Untertiteln und Bildbeschreibungen ist derzeit nicht terminiert; wir prüfen sie erneut im Rahmen der nächsten Überprüfung dieser Erklärung.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu beseitigen und die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.

Behobene Barrieren

Seit der vorherigen Erklärung vom 29. Juli 2025 wurden unter anderem folgende Barrieren beseitigt:

  • Die Klickflächen von Links in den Linklisten wurden vergrößert, sodass sie auch mit eingeschränkter Feinmotorik und auf mobilen Geräten zuverlässig getroffen werden können.
  • Die Hilfe-Symbole in den Formularen sind nun als Schaltflächen umgesetzt und damit auch mit der Tastatur erreichbar.
  • Mehrfach vergebene HTML-Kennungen wurden bereinigt.
  • Formularfelder ohne Beschriftung wurden ergänzt, sodass Screenreader den Zweck der Felder ansagen können.
  • Der Cookie-Hinweis ist vollständig mit der Tastatur bedienbar; der Tastaturfokus bleibt bis zur Auswahl im Dialog sichtbar.
  • Die Anfahrtskarte ist für Hilfsmittel korrekt ausgezeichnet.
  • Zu helle Hinweistexte in Formularen wurden abgedunkelt; der Farbkontrast wurde an 2.064 Textstellen gemessen und erfüllt die Anforderungen.

Feedback und Kontakt

Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur Verbesserung der Barrierefreiheit haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:

Wasserversorgung Beckum GmbH
Hammer Str. 42
59269 Beckum
Steuer-Nr. 304/​5841/​0859

Telefon: (02521) 8 43-0
Telefax: (02521) 8 43-50
Email: info(at)wvb.net

Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung zeitnah zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Falls Ihre Rückmeldung an uns nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen wenden:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Webseite: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 1. Oktober 2026 erstellt und zuletzt überprüft. Sie ersetzt die Erklärung vom 29. Juli 2025. Grundlage ist eine Prüfung der Website im September 2026. Die Erklärung wird regelmäßig, mindestens jährlich, überprüft und bei Bedarf aktualisiert.