Wasserschutzgebiet

Der Schutzstatus des Wassergewinnungsgebietes

Das Wasserschutzgebiet Vohren/Dackmar mit einer Größe von 25,5 km² ist in seiner Größe und seinem Schutzstatus über eine Wasserschutzgebietsverordnung durch die Bezirksregierung Münster festgesetzt. Das Wasserschutzgebiet umfasst dabei das unterirdische Einzugsgebiet der Brunnenanlagen des Wasserwerkes Vohren. Die Zone I (Fassungsbereich) betrifft das direkte Brunnenumfeld, in dem jede Bodennutzung untersagt ist. Von der Außengrenze der Zone II (engere Schutzzone) aus muss zum Brunnen hinströmendes Grundwasser mindestens 50 Tage unterwegs sein, damit gesichert ist, dass eventuell enthaltene Krankheitserreger auf natürlichem Wege abgetötet werden. Die Begrenzung der Zone III (weitere Schutzzone), die in Zone IIIA und IIIB unterteilt sein kann, reicht bis zum Rand des gesamten Einzugsgebietes.

Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten findet immer im politischen Konfliktfeld bestehender Ansprüche und Interessen statt. Daneben sind für die Abgrenzung der Zonen maßgebend:

  • die Oberflächengestaltung und Beschaffenheit des Einzugsgebietes
  • die hydrogeologischen Verhältnisse
  • die Auswirkungen der Wassergewinnung
  • die Entnahmemengen.

Die Aufgaben eines Wasserschutzgebietes:

  • Schutz der Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen
  • Keine Anreicherung des Grundwassers mit schädlichen Stoffen
  • Kein schädliches Abfließen von Niederschlagswasser
  • Kein Abschwemmen und Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge- und Pflanzenschutzmittel in Gewässer
  • Verbot bzw. Beschränkung bestimmter Handlungen, wie z. B. die Lagerung von Öl
 

VB = Vertikalfilterbrunnen
HFB = Horizontalfilterbrunnen

Schutzzone 1

= ausgebaute Standorte
= geplante Standorte

 

Schutzzone 2 =